SPORT HILFE UND AUSBİLDUNGSSTIFTUNG FÜR
BEHINDERTE DER TÜRKEI
OFFIZIELLES WECHSEL
1. Teil Gründungsbedingungen
(Neue Fassung des Artikel 1)
Gründung
Artikel 1 - Rechtlich und entsprechent den Bedingungen diesen Wechsels, wird der Oeffentlichkeit Diensten; Mit 4. Notar v. Beyoğlu am 19. Februar 1999 und Nr. 4881 und am 18. Juni 1999 mit Nr. 21352 Bestaetigtes, İstanbul Amtsgericht 11. Rechtsgericht am 13. Juli 1999 E.1999/198 Nr.,K.1999/418 Nummer registriertes Beschluss ist “SPORTSHILFE UND AUSBİLDUNGSSTİFTUNG FÜR BEHINDERTE DER TÜRKEİ”(TESYEV)gegruendet worden.
Sportshilfe und Ausbildungsstiftung für Behinderte der Türkei ist in den Folgenden Artikeln Mit (Stiftung) Abkürzung aufgeführt.
(Neue Fassung des Artike l 2)
Zentrale und Filialen
Artikel 2 - Stiftungszentrale ist in Hattat Halim Sokak No:13 K:3 Balmumcu / İstanbul. Entschprechent des Vorstandbeschlusses und der Bestaetigung der zustaendigen Behörden kann die Stiftung sowohl im Inland alsauch im Ausland Filialen, Büro’s und Vertretungen oeffnen.
(Altes Artike l 4)
Zweck und Dienst/Aufgabenbereich
Artikel 3 - Die Stiftung bezweckt”Für die in unserem Lande mit 7.000.000 Anzahl benannten behinderte Bevölkerung sollen genaueso wie die nichtbehinderte Bevölkerung von allen Ausbildungsmöglichkeiten und Selbstvertrauen erzeugende Sportsaktivitaeten Gebrauch machen und als glückliche individuelle Personen am Leben zu beteiligen”
Die Dienstleistungen/Aufgaben entsprechent den Zwecken des Stiftungs sind wie folgt;
3.1.Ausbildungs und Lehreaktivitaeten:
3.1.1.Unterstuetzungen und Hilfeleistungen für die nötigen Architekturmaessigen Einstellung gesamten Privaten oder staatlichen Ausbildungsstellen sowohl im Grundvorbereitung alsauch in der ergonomischen Umstellungen. In diesen Angelegenheiten mit allen Ausbildungs und Schulen zusammenarbeit leisten und diesen Arbeiten Unterstützen.
3.1.2.Damit die Behinderten Schüler auch Ausbildung und Lehren bekommen koennen, moderne
Musterschulen, Vorschulen, Hauptschulen, mittlere Reife Lizensen und Hochlizensschulen gründen, Gründungen unterstützen und in diesen Angelegenheiten mit nationalen und internationalen Behörden zusammenarbeit leisten.
3.2. Sportliche Aktivitaeten
3.2.1. Entsprechent den international akzeptierten klassifigierten Behinderten, nachzuforschen Was sie noch ausser dem, in unserem Lande schon gemachten Sportsaktivitaeten, noch taetigen koennen.
3.2.2.Nachforschung nach den noetigen Geraeten, welche für die Behinderten nötig ist um deren
Sowohl alltaegliches Leben alsauch diese Sportsaktivitaeten machen koennen. Diese vom Inland oder Ausland zu versuchen herbeizuschaffen. Um die Produktionstechnologie der entwickelten Laendern bekommen zu koennen, mit den grossen inlaendischen Unternehmern eine Partnerschaft zu koordinieren und diese Führen zu lassen. Wieder in diesen Sportsbranchen zu versuchen Sportsanlagen zu gründen, in den schon vorhandenen Sportsanlagen für Behinderte Entsprechende Umstellungen zu machen,
3.2.3.In diesen Themen bezogene Bildungsprogramme organisieren und in diesem Rahmen sowohl für die Sportler, alsauch Treiner oder wenn nötig Schidsrichter an diese Ausbildungskurse
İm Zusammenarbeit mit den Behinderten und Sportsferationen, dazubeitragen
3.2.4.In verschiedenen Behinderten Gruppen und Sportsbranchen, Sportvereine gründen, diesen Sportvereinen für die Gründung behilflich sein
3.2.5.Sowohl Verwaltung alsauch technisches Personal für diese Sportsbranchen erziehen, mit iesem Zweck sowohl im Inland alsauch im Ausland Lehre und Experten Stipentium erteilen, İm Falle der Benötigung im Inland Sportsschulen und Ausbildungszentren oeffnen oder den Vorhandenen unterstützen.
3.2.6.Die besonders begabten behinderte Sportler, welche in die internationalen Veranstaltungen
teilnehmen koennen zu unterstuetzen, sie zu höchst motivieren und sie zu der höchsten und besten Produktivitaet zu bringen ihre Kondition beizubehalten
3.2.7.In allen Forschungen, Verlag und Dokumentationen die dem türkischen Behindrten Sports
Aktivitaeten behilflich sein kann, Unterstützung zu geben
3.2.8.Einen Sportkomplex aufzubauen worin die Behinderten Sport machen koennen, die in dieser Anlage aufzubauende Sportsanlagen zu produzieren, Wartung zu machen Umbauen, Reperaturen, Verwaltung und Kontrollen zu machen und alle hierfür benögtigten Kosten zu Übernehmen
3.2.9.Vorbehaltlich den nötigen Erlaubnissen herbeischaffen um in den nationalen und Internationalen Veranstaltungen und Wettspielen dranteilzunehmen
3.2.10.In der adaptiv Sportsbranche und Rekration Themen arbeiten und eine Zusammenarbeit
Mit solchenTaetigungen auf der Welt aufbauen
3.3.Hılfe und Unterstuetzungsaktivitaeten:
3.3.1.An die An die Sportvereine und Sportsclups welche mit den Behinderten in Verbindung sind, wenn nötig, Unterstützen, um desen Existenz zu gewaehren im Notfall finanzıell zu unterstützen
3.3.2.In Verbindung sein mit den internationalen Behinderten Vereine, die Sportler, die Vereine welche in von diesen Vereinen organisierten Veranstaltung teilnehmen zu unterstützen an diese Finanzhilfen zu leisten
3.3.3.In jeder Phase der Ausbildung/Lehren an die behinderten Schüler sowohl inlaendich alsauch auslaendische Stipentium selbst zu leisten oder dieses durch Sponsore geben lassen
3.3.4.Alle technischen Ausstattungen, welche für die AUSBILDUNG, SPORT, GESUNDHEIT und Rehabilitation nötig sind, vom Inland und/oder vom Ausland zu beschaffen, diesbezügliche finanzielle Hilfe an die Behinderten welche in Not solcher Ausstang sind, zu geben und dadurch
Gewaehrleisten, dass sie ein normales Leben führen koennen
3.4.Aktivitaeten in der Volkswerbungsbranche:
Organisationen von Broschüren, Bekanntmachungen, Videokasetten, CD’s, DVD’s, Filmen, Zeitschriften, Zeitungen, Kataloge und Bücher Veroeffentlichen, Konferenze, Panellen, Symposiums, Forum’s, Mesen, Ausstellungen, Sommerkaemps und Schulen, Veranstaltungen, Wettspiele, Reisen, Ausflüge und wissenschaftliche Besprechungen organisieren.
Um all diese o.e. Punkte und Ziele erreichen zu koennen in Zusammenarbeit mit Jugend und Sportsministerium, Jugend und Sportsamt, Türkische Behinderte Konfederation, Ausbildungsministerium, Türkische Armee, Türkische Behinderte Sportsfederation, Türkische Nationale Olymiadenkomittee, Türkische nationale paralympisches Komittee, Inlaendısche und auslaendische Sportsakademien, Sportsvereine, Behinderte Verwaltung des Ministerpraesindenten, Ausbildungsministerium spez. Fach Ausbildung und Beratungsstelle, Sports Phizyiktherapoiten und in der Türkei bestehende verschiedene Behindertenstiftungen
Vereine Sportsvereine oder sonstige in Verbindung stehende Organisationen, sein.
Auflistung der Zwecke und Diensleistungen
Artikel 4- Der Stiftungsvorstand, bestimmt die Reihenfolge der Aktivitaetendurchführung des im offziellen Wechsel aufgeführten Zwecke und Dienste, das im Jahresbudget vorgesehene reale Einkommen und Kosten entsprechent und dieses vom Verwaltungsrat bestaetigen und demzufolge jaehrliches Arbeitsprogramm festlegen und durchführen lassen.
(altes 5. Artikel)
Rechtliche Abwicklungsrecht
Artikel 5 - Die Stifung hat für ihre Zwecke und im Rahmen des rechtlichen Begrenzung, entsprechent dem Zivilrecht Artikel 48 folgende Erlaubnisse und Vollmachten; unbegrenzte Immobilien, Anlagen, jede Art von Wertgegenstaenden durch Stiften, Erb,Testament, Einkauf und Miete in Eigentum zu nehmen zu benutzen, entsprechent den Stiftungsregularien die im Eigentum haltende zu verkaufen, zu übertragen zu übergeben, desen Einkommen zu nehmen und
auszugeben; Die Anlagen welche im Eigentum der Stiftung ist und mehr als einen untrasportierbare Gegenstaende oder desen Einkommen ein oder mehrere Male in Investitionen einsetzen;Vorbehaltlich dass es nicht gegen die Stiftungsvorschriften ist, teilweise oder ganz als spezifisches Eigentum in Form v. Spenden oder Testament, in Einkaufsform oder andere Wege erhaltene Gegenstaende oder untransportierbare Gegenstaende und Finanzvermögen für Verwaltung und Einsparung auszugeben; Mit dem Ziel die Ertraege des Stiftungs zu erhöhen, Aktien, Wertpapiere, Finanzpapiere, Sparfonds, Sparzertifikate, Staatspapiere und sonstige Investitionen, wenn es der Stiftung zu Gute kommt, diese zu bewerten oder zu verkaufen; Zusammenarbeiten tatetigen mit den inlaendischen und/oder auslaendischen aehnlichen Stiftungen, von diesen Hilfe und Spenden entgegenzunehmen, um solche Hilfen bekommen zu koennen, die entsprechenden Vertraege zu machen; im Rahmen des rechtliche zugelassenen Vorschriftes und dafür ausgestelltes Erlaubnis holen um Hilfen und Spenden einzusammeln, Um die Einkommen zu erhöhen, welche für diese Zwecke ausgegeben werden soll, mit diesen Wertgegenstaenden an Unternehmen sich zu beteiligen, dagegen Gewinnzuteilung und Jestion Verteilung annehmen und für nötigen Geraete und technische Ausstattung damit für die Proktion und Importation zu reservieren;Gebrauchsrecht, Pfaendung und Hypotheke auf die untransportierbaren Vermögen so wie beschrieben zu akzeptieren, diese Rechte zu benutzen, schon vorhandene und eingeplanten Einkommen und mit abzuschliessenden Vertraegen diese Transportier und untransportierbaren Vermögen einschliesslich Verpfaendung, alle Sicherheiten
zu bekommen, gültige Bankabsicherungen zu akzeptieren, für die Interessen des Stiftungs zu leihen, all die Anlagen als Sicherheit zu zeigen, Bürgschaften oder sonstige Sicherheiten zu leisten, Einkommen aus allen vorhandenen und noch zu leistenden Projekte entsprechend den Vorteilen des Stiftungs Ertraege zu erzielen und wieder mit dem gleichen Zweck, diesen Prinzipien entsprechent wirtschaftliche Betriebe aufzubauen, diese selbst oder zustaendigen Verantwortlichen zu führen und leiten lassen; Um eine oder allen Punkten der Stiftungsbeitrag zu leistende und diesen zu Gunsten und benötigten Schritte zu unternehmen, einzusparen, Anlagen zu investieren oder Vertraege abzuschliessen; wiederrum entsprechent den Vorteilen für die Stiftung mit Personen oder Firmen Partnerschaften abzuschliessen, aus schon bestehenden Unternehmen Aktien zu kaufen, mit diesen Kooperationen zu taetigen.
Die Stiftung kann diese Rechte und Ertraege/Einkommen nicht in die rechtlich nicht zugelassenen Richtungen und Zwecken benutzen,
(altes Artikel 17)
Anlagevermögen der Stiftung
Artikel 6 - Anlagevermögen der Stiftung besteht aus (26.586.535.311) Sechsundzwanzig milliarden Fünfhundertsechsundachtzig millionen Fünfhundertfünfunddreissig dreihundertelf Türkischen Lira.
II .Teil – VERWALTUNG / FÜHRUNGS VORSCHRIFTEN
(Altes Artikel 9)
Organisation iner Stiftung
Artikel 7- Die inere Organisation der Stiftung ist untenaufgeführt
7.1.) Verwaltungsrat
7.2.) Vorstand
7.3) Aufsichtsrat
7.4) Freiwillige Komittee
(Neue Version der Artikel 7,8,10 und 12)
Verwaltungsrat
Artikel 8 - Verwaltungsart ist bevollmaechtigter Beschlussorgan der Stiftung und die dafür bestimmten Regelungen sind wie folgt.
8.1) Verwaltungsrat besteht aus den Namen, welche im Artikel 26 diesen offiziellen Wechsel’s aufgeführt sind. Im Falle Ausscheidungen oder Entlassungen aus dem Verwaltungsrat, werden die Seitens des Vorstandes und Verwaltungsrates vorgeschlagenen Namen als Verwalter ernannt
Jedoch anstatt die Verwalrungsratmitglieder, welche verstorben und der Taetgkeit nicht mehr gewachsen sind, werden vorher Seitens des Vorstandes in verschlossenen Umschlaegen aufgeführten maximal aus 3 Namen bestehenden unda us diesen 3 Einen Verwalter in den Verwaltungsrat aufgenommen. Im Falle, dass ein Verwalter stirbt, bevor er dieses Erbdokument abgab, kann entsprechent den Vorschlaegen des Vorstandes und Verwaltungsrates bestaetigend neue Verwalter ernannt werden.
8.2) Im Falle Ausscheidung oder Entlassung aus dem Verwaltungsrat, koennen anstatt diese Verwalter, neue Mitglieder, welche dem Ziel und Zweck der Stiftung dienen, und jedes Jahr im Planbudget festgelegten Beitrage bezahlen koennen, werden.
8.3) Verwaltungsrat mach ihre ordentliche Versammlung, entsprechent den Agenda des Vorstandes, mit schriftlicher Bekanntmachung und Einladung vor mind. 7 Tagen vor dem Temrin, jaehrlich im Monat Maerz. Im Beduerfnisfalle kann der Verwaltungsrat mit schriftlichem Antrag von 1/3 der Mitglieder auch eine ausserordentliche Versammlung einberufen.
8.4) In den Verwaltungsratversammlungen koennen mit Antrag von 1/10 Miglied einen zusaetzlichen Punkt in die Tagesagenda hinzugefügt werden. Jedoch ist dies bei ausserordentlichen Verwaltungsratversammlungen nicht zugelassen.
8.5) Verwaltungsratversammlungen werden durch offene Wahl festgelegte einem Praesident, einen 2.Praesident und einem Sekraeter bestehendem Ausschuss drigiert. Verwalter koennen auch durch andere Verwalter Stimmen abgeben aber dieses kann nur durch eine Vertretung möglich sein.
8.6) Verwaltungsrat Beschluesse und Versammlungen ist Mehrzahl erforderlich. Wenn in der ersten Versammlung dies Mehrzahl nicht erreicht worden ist kann die zweite Versammlung nach 7 Tagen mit den teilgenommenen Verwaltern verwirklicht werden. In diesem Fall müssen aber Vorstands- und Aufsichtsrat Mitglieder in zweifacher Anzahl al sihre eigentlichen Mitglieder in der Verwaltungsratversammlung vorhanden sein.
8.7) Die Verwalter, welche mit Eigenwillen ausgeschieden sind, oder Arbeitsunfaehig ist, ohne Begruendung 2 x nicht Teilnahme an den Versammlung oder mit aehnlichen Gründen nicht seine
Beitrage an die Stiftung zahlt oder die Bindung zur Stiftung abbricht, Verurteilung wegen Atatürk und Republik’s Prinzipenverstosse hat, koennen diese Verwalter, mit Vorschlag des Vorstandes und Beschluss des Verwaltungsrates aus der Verwaltung genommen und jede Beziehung mit der Stiftung abgebrochen werden.
(Neue Version des alten Artikel 11.)
Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrates
Artikel 9 - Die Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrates ist wie untenaufgeführt.
9.1)Im Rahmen der rechtlichen Verordnungen, den Zwecken und Diensten der Stiftung entsprechent, Antraege Vorschlaege und in sonstigen Angelegenheiten, die nötigen Beshluesse zu treffen,
9.2)Die Berichte, Bilanzen Einkommens- Ausgabenaufstellung der Vorpaeriode des Vorstandes, zu kontrollieren, zu analysiren, zu bewerten, Vorstandmitglieder freispreechen, die kommende Paeriodearbeitsprogramm des Vorstandes, die jaehrliche Budget Durchführungsbestimmungen, Einkommen und Ausgabenbudget besprechen, analysieren und abstimmen,
9.3)Für die Positionen, der Vorstand und Aufsichtsrates, eigentlichen und Ersatzmitlieder, welche beendet ist entsprechend den Vorschlaegen des Vorstandes, die Freiwillige Komittee Mitglieder waehlen oder im Falle aus der Aufgabe nehmen,
9.4)Auf Vorschlag von Vorstand für die Antragsteller in den Verwaltungsrat und die Mitglieder, welche aus der Stiftung entlassen werden sollen, die nötigen Entscheidungen treffen,
9.5)Auf Vorschlag v. Vorstand oder entsprechent des Beschluss des Verwaltungsrates mit 1/3 Mehrheit vorgeschlagene Aenderungen im offiziellen Wechsel der Stiftung zu taetigen, zu besprechen und entsprechende Beschluesse zu fassen,
9.6)Vollmacht an den Vorstand zu uebergeben, für die Anlagen der untransportierbaren Vermoegen zu Gunsten der Stiftung zu kaufen und zu verkaufen,
9.7)Entscheidungen, Beschluesse zu treffen, dass die Stiftung in sonstigen höheren Aemtern sich beteiligen oder trennen darf und entsprechent den regularien nötigen Entscheidungen zu treffen
(Neue Version des alten Artikels 13)
Vorstand
Artikel 10 - Vorstand ist bevollmaechtigte und Führende und abwickelne Kraft der Stiftung und
Wie untenaufgeführt sind ihre Arbeits und Aufgabenbestimmungen.
10.1) Vorstand besteht, aus den Verwaltungsratmitgliedern ausgewaehlten oder wenn nötig, ohne dass es Mehrzahl wird, von Aussen durch Geheimwahl für 2 Jahre aus 9 Eigentlichen und 2 Ersatzmitgliedern.
10.2) Vorstand faengt in ihrer ersten Versammlung mit durch Wahl festgelegten, einen Vorsitzen,
2 Ersatzvorsitzende, einen Generalsekretaer und einen Zaehler mit Koordinatoren für Dienstliche Themen, an und macht die Aufgabenverteilung dementsprechent
10.3) Vorstand kann die ordentliche Versammlung mit dem Seitens Vorsitzendem festgelegetem Agenda , mindestens 1 Mal im Monat einberufen oder wieder Seitens Vorsitzendem oder Seitens mind. 3 Mitglieder beantragtem, vorbehaltlich dass die Mitglieder mind. 7Tage vorher schriftlich benachrichtigt werden, ausserordentliche Versammlung einberufen. Nötige Versammlungsanzahl fünf und Beschlussnötige Zahl und die Mehrzahl der Teilnehmenden Mitglieder.
Die Beschluesse, welche durch schriftliche Ante, lnahme der gesamten Mitglieder getroffen werden und wenn nicht alle Mitglieder, die entsprechent in diesem Wechsel aufgeführten schriftlichen Einladungen nicht vorgegangen sind aber diese alle zusammenkommen und Beschluesse treffen, haben Gültigkeit
10.4) Die Vorstandmitglieder, welche durch Sterben, Arbeitsunfaehig werden, ausscheiden, ohne Begruendung/Entschuligung an drei hintereinander gemachten Verdsammlungen nicht teilnehmen oder mit Begruendung in einer Arbeitspaeriode an den Versammlungen einmal mehr als die Haelfteanzahl, nicht teilnehmen, werden als ausgeschieden aufgefasst und an diese Stellen werden innerhalb einer Woche die Ersatzmitglieder zur Aufgabe einberufen.
(Neue Version des Artikels 14)
Aufgaben und Rechte des Vorstandes
Artikel 11 - Die Aufgaben und Rechte des Vorstandes ist wie untenaufgeführt.
11.1) Taetigkeiten in den Themen die der Stiftungszwecke dienen, und besonders die im Artikel 5 diesen offiziellen Wechsel’s aufgeführten rechtlichen Angelegenheiten Arbeiten durchführen und praktizieren. Die Stiftung vertreten und dafür den Vorstandsvorsitzenden oder sonstige Vorstandsmitglieder beauftragen,
11.2) Taetigkeiten in den Themen die für die Stiftungszwecke dienen Aktif sein und arbeiten. Für die Durchführungen Aktivitaet hereinbringen, Arbeitsgruppen und Komittees erzeugen, welche für diese Zwecke vorbereiteten Bestimmungen freiwillig taetig werden, dfiese zu beaufsichtigen und entsprechent deren Vorschlaegen die nötigen Beschluesse treffen,
11.3) Festlegung der Versammlungen des Verwaltungsrates mit Datum, Ort und Themen,
11.4) Jaehrliche Durchführungsbestimmung für Budget der Stiftung, Eingaben und Ausgaben Aufstellungen und Arbeitspaeriode Dienstprogramm mit den Bilanzen, Einkommen- und Ausgaben Tabellen und den Bericht für die Arbeitspaeriode druchsprechen, zu akzeptieren und zur Bestaetigung dem Verwaltungsrat vorlegen,
11.5) Die im Stiftungs offiziellen Wechsel vorgesehenen Aenderungen besprechen und beschliessen und dem Verwaltungsrat zur Bestaetigung vorlegen,
11.6) Beschluesse darüeber zu faellen, dass Filialen, Vertretungen, Büro’s geoeffnet werden koennen, wirtschaftliche Partnerschaften oder Handelsunternehmen Gründungen gemacht werden koennen; damit die Handels und Wirtschaftunternehmen besser geleitet werden koennen Vorschlaege erzeugen, Gute Verwaltungsprinzipien entwickeln und durchführen,
11.7) Ernennung und/oder Entlassung des Geschaeftsleitungs und Stiftungsführungskraefte; Die Komittee’s der Stiftung für Führung und Dienstleistung festlegen, Forschungszentralen gründen, desen Arbeitsprogramme besprechen und bestaetigen, für die Druchführung Vollmacht geben und dieses zu beaufsichtigen
11.8) Die Bestimmungen der Stiftung für zweckmaessige Aktivitaeten besprechen und bestaetigen und im Rahmen der rechtlichen Zulassungen des offiziellen Wechsels die sonstigen Aufgaben machen.
(Neue Version des Artikels 15)
Aufsichtsrat
Artikel 12 - Stiftung, welche an die Aufsicht der Stiftungsgenaraldirektion verantwortlich ist aber ausserdem entweder aus dem Verwaltungsrat oder von Aussen für 2 Jahre mit offener Wahl gewaelten und möglichst in Finanzthemen wissend sind, drei Eigentliche und 3 Ersatzmitglieder als Kontrolloere bestehen und verwirklicht die Aufsicht im inneren der Stiftung
Der aelteste Prüfer ist der Leiter und in dieser Führung wird die Aufgabe der Kontrolle der Stiftungshefte und sonstige Eintragungen und Dokumente gemacht. Wenn aus irgend einem grunde ein Prüfer ausscheidet, wird innerhalb 1 Woche der Ersatzkontrolloer herbeigerufen.
Die Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrates ist wie untenaufgeführt.
12.1) Ihre Vorschlaege und festgestellten Themen und Kommentare die sie durch die drei Monate lange Analysen feststellen, an den Vorstand mitteilen
12.2) Ein Bericht und generelle Beurteilung vorbereiten die sie anhand der Bilanzen Eınkommen/Ausgaben Aufstellungen in der Arbeitspaeriode erstellen und an dem Verwaltungsrat vorlegen
12.3) Ihre Meinung und Vorschlaege für die jaehrliche Budget, mit einem Bericht an dem Verwaltungsrat vorlegen
(neue Version des alten Artikels 22)
Freiwilligen Komittee
Artikel 13 - Die Enstehung und Arbeits mit Aufgabenteilung und die Rechte des freiwilligen Komittees sind wie untenaufgeführt.
13.1) Freiwilligen Komitteemitglieder werden mit Vorschlag des Vorstandes und Beschluss des Verwaltungsrates, aus Persoenlichkeiten entsprechent des Wissens, Erfahrung und Arbeiten mit Hilfeunterstuetzungen oder finanzıellen Unterstuetzungen an die Stiftung hilfreich sein koennen Gestgelegt. Der Vorschlag des Vorstandes und Beschluss des Verwaltungsrates entsprechent koennen die Freiwilligen Komitteemitglieder gewechselt werden.
13.2) Freiwillige Komittee kann entsprechent der Berufung des Praesidenten oder Vorstandsvorsitzenden mit dem Versammlungsagenda mind. Drei Mal im Jahr Versammlung machen. Wenn nötig koennen auch ausserordentliche Versammlungen eıngerufen werden. Die Freiwilligen Komittee wird in ihrer ersten Versammlung einen Praesidenten und einen Raportuermitglied waehlen. Die Beschlussmehrzahlmitglieder ist für Freiwilligen Komite Versammlung ausreichend.
13.3) Die Aufgaben des freiwilligen Komittees bestehen, Entwicklung und Fortschritt des Stiftungs und Handelsunternehmens entsprechent den Wuenschen des Vorstandes Taetig sein, Entwicklung der Finanzquellen und Unterstuetzung der Aktivitaeten für Zweckdienende Angelegnheiten. Vorschlaege und Empfehlungen abgeben.
(Neue Version des alten Artikels 23)
Ehrenverwaltungsrat
Artikel 14 - Den Personen, welche den Stiftungszwecken ausserordentliche Unterstützung und Beitrag geleistet haben, koennen entsprechent dem Vorschlag vom Vorstand und Beschluss vom Verwaltungsrat “Ehrenrat” Auszeichnung gegeben werden. Diese Ehrenmitglieder koennen an Verwaltungsratversammlungen teilnehmen jedoch nicht gewaehlt oder an den Wahlen teilnehmen.
Stiftungsvollstreckungsabteilung
Artikel 15 - Diese Vollstreckungsabteilung besteht aus bevollmaechtigte Leiter und Expertenberater welche Seitens Vorstand gewaehlt werden. Für diese Vollstreckungsangestellte werden die Rechte und Aufgaben vom Vorstand akzeptierten “Personalvorschriften” gültig sein.
III. Teil – FINANZBESTIMMUNGEN
Arbeitspaeriode und Budget
Artikel 16 - Die Arbeitspaeriode der Stiftung faengt am 1. Januar an und ende tam 31. Dezember.
Jaehrliches Stiftungsbudget besteht aus Durchführungsbestimmungen und Ein- und Ausgaben Tabellen und die Stiftungskonten werden auf Bilanzen basiert und von Stiftungsgeneraldirektion akzeptierten Standart Kontenplan geführt.
(Neue Version des alten Artikels 16)
Einkommen der Stiftung
Artikel 17 - Die Einnahmen der Stiftung sind wie untenaufgeführt.
17.1) Dem Zweck entsprechent bedingt oder ohen Bedıngung gemachten Spenden und wegen Todesfaellen stattgefundene Einkommen
17.2) Von den Mitgliedern des Verwaltungsrates eingenommene Ratszahlungen
17.3) Von allen transportierbaren und untransportierbaren Gegenstaenden der Stiftung eingenommene Mieten, Zinsen oder Gewinnauszahlungen und den Verkaeufen diesen Anlagen
17.4) Einkommen aus den wirtschaftlichen oder Handelsgesellschaften der Stiftung
17.5)Alle Einkommen bedingt durch Broschueren, Bekanntmachungen, Video’s und CD-DVD Kasetten, Filmen, Zeitschriften, Zeitungen oder Bücher, Konferrenzen, Panellen, Symposiums, offene Gespraechsstunden, Forum’s, Aktivitaeten, Ball’s, Essenveranstaltungen, Tee/KaffeStunden, Ausflügen und wissenschaftliche Versammlungen
17.6) Einkommen aus den im rechtlichen Rahmen gemachten Hilfesammlungen
17.7)ImRahmen der für die Stiftungszwecke geleisteten Dienstleistungen gemachten und noch zu machende Projekte und im Rahmen der Einkommenssteuer für Nahrungsmittel Banken, Alle gespendeten Nahrungsmittel
17.8) Sonstige Einkommen.
(Neue Version des alten Artikels 18)
Prinzipien der Steuerbegünstigungen/Steuerbewaehrung
Artikel 18 - Die Bedingungen damit die Stiftung von Steuerbewaehrungen Gebrauch machen kann sind wie unten aufgeführt.
18.1) Die Geschaeftsleitung der Stiftung kann vom jaehrlichen Bruttoeinkommen nur 1/3 für Verwaltungskosten, Existens der Verwaltungskosten und als Reserve und um Erhöhen des Stiftungsanlagevermögens benutzen. Die restlichen 2/3 müssen den Zwecken der Stiftung und den Dienstleistungen ausgegeben werden.
18.2)Ein Teil oder Gesamtbetrag der Verwaltungskosten und Existens der Verwaltung und Reservekosten und Anlagevermögenerhöhende Kosten koennen für den Stiftungszweck oder als Stiftungsanlage verwendet werden.
18.3) Es ist vorgeschrieben und ein Muss, dass die Zahlungen der Stiftung die für die Eigenzwecke und Dienste geleistet werden müssen waehrend einer Arbeitspaeriode verwendet werden. Aber zugleich koennen diese Gelder zum Teil oder ganz für bestimmte Projekte auf ein bestimmten Zeitraum auf einem Fondkonto aufgehoben werden.
18.4) Die Einkommen die für Stiftungszwecke und Dienste zusammengetragen sind koennen auf keinem Fall für andere Dienste oder Zwecke verwendet werden. Für Geschaeftführung und Aufbewahrung des Geschaeftsleitungs geleisteten Zahlungen, koennen für Reservegelder oder als Ausgaben für Erhöhung des Stiftungsanlgevermögens benutzt werden.
Reservegelder
Aretikel 19 - Von den Einkommen, welche waehrend einer Arbeitspaeriode der Stiftung zusammengekommen ist werden die Verwaltungs und Durchführung der Geschaeftsführung Kosten abgezogen und vom gebliebenen Betrag 2 % als Reservegeld zurueckbehalten.
Wenn das jahreseinkommen der Stiftung, nicht in der Grössenordnung ist, dass die Verluste der Handelsgesellschaft der Stiftung entgegen zu kommen kann entsprechent dem Vorschlag vom Vorstand und Beschluss des Verwaltungsrates vom reservegeld Gebrauch gemacht werden.
Die Rückstellungen für die Reservegelder koennen nicht Kontenmaessig sondern in aktiver und bester Form als Zinsanlagen von Anlagen aufbewahrt werden.
Seit Gründung der Stiftung im 10.Jahrgang wird in der ersten Vorstandssitzung besprochen ob die Reservegelder ausreichend sind. Wenn dies der Fall ist wird aufgehalten weiterhin Reservegeld zurueckzustellen. Wenn es jedoch nicht der Fall ist, dass es ausreichend ist, wird wieterhin wie bisher Reservegeld eingespart und jedes kommende 5. Jahr wird dieser Punkt in den Vorstandssitzungen besprochen.
(Neue Version des alten Artikels 15)
Zahlungen für Anwesenheitsrechte
Artikel 20 - Für die Vorstandmitglieder und Aufsichtsratmitglieder koennen vom Verwaltungsrat bestaetigte und im Budget vorgesehene Anwesensheithonorrare ausgezahlt werden.
IV.Abteilung – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Handelsgesellschaften
Artikel 21 - Die Stiftung kann für die Zwecke und Dienste der Stıftung, praktische Lehr und Einkommensrichtende Stiftungshandelsgesellschaften gründen.
In der Status, welcher vom Stiftungsvorstand akzeptiert wird, werden Informationen üder die Stiftungsregistrierung, über den Zweck und Aufgabenbereich der Stiftung, über die Themen für die Gesellschaft, die Verwaltung und Führung dieses Gesellschaftes, die Verantwortung der Verwaltung und Vertetung dieser Handelsgesellschaft die Verantwortungen und Prinzipien, Finanzliche Abwicklungen Steuervergütungen und die Beaufsichtigung dieser Gesellschaft
Aufgeführt und festgelegt.
Die Stiftungshandelsgesellschaften werden entsprechent dem Handelsregistriervorschrift ebenfalls registriert und ab diesem Registrierdatum in Kraft treten.
(Neue Version des alten Artikels 19)
Aenderungen auf dem offiziellen Wechsel
Artikel 22 - Wenn Aenderungen für die Zwecke und Dıenste der Stiftung in der Quantitaet und Inhalt, mit offener Verstoss des Spendeneigentümersinteressen oder Ansichten oder eine Aenderung in der Führung nötig werden sollte, um diese Zwecke, Aufgaben und Anlagen zu beschützen, muss entsprechent dem Vorschlag des Vorstandes oder dem Vorschlag von 1/5 des Verwaltungsrates muss 2/3 des Verwaltungsrates Beschluss fassen. Mit Ansichtsantrag an die Stiftungs Generaldirektion und die zustaendigen Amtsgerichte müssten Bestaetigung abgeben Dann koennen Aenderungen im Stiftungs Offizieller Wechsel Aenderungen gemacht werden.
(Neue Version des alten Artikels 20)
Auflösung
Artikel 23 - Vorbehaltlich, dass die Fortführung der Stiftung keinen Nutzen mehr zeigt oder dass die Zwecke und Dienste nicht mehr möglich ist durchzuführen, dann kann mit Vorschlag vom Vorstand und Bestaetigung vom Verwaltungsrat die Meinung der Stiftungs generalsekretaeriat und Beschluss des zustaendigen Amtsgerichtes die Stiftung liquidiert werden.
Der Vorstand wird als Liqudationsoffiser arbeiten und nach diesen Aufloesungen können für die noch existierende Anlagen, entsprechent der Entscheidung des Verwaltungsrates diese an aehnliche Organisationen übergeben werden.
Fehlende Artikel/Punkte
Artikel 24 - Im Fall, dass in der offiziellen Stiftungswechsel keine Punkte erwaehnt sein sollten sind die Regularien des Türkischen Zivilrechtes für Stiftungs Status gültig und durchzuführen
(Neue Version des alten Artikel 3)
Stiftungsgründer
Artikel 25 - Die Stiftungsgründer sind unten aufgelistet.
01 – Ahmet Yavuz Kocaömer
02- Dr.Ayşe Münire Ardalı
03- Osman Fahri Şahin
04- Demirhan Şerefhan
05- Erol Efrant
06- Fikret Gökçe
07- Orhan Gökçe
08- Filiz Şantaş
09- Mümtaz Karakaya
10- Ümit Deniz Kurt
11- Ahmet Faruk Öztimur
12- Cüneyt Sel
13- Mehmet Hasip Erol
14- Taner Tula
15- Tevfik Sarpkaya
16- Mehmet Nazif Günal
17- Prof.Dr.Mehmet Emin Tınaz
18- Fatih Altaylı
19- Hülya Çilingiroğlu
20- Mehmet Emin Cankurtaran
21- Osman Dinç
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22- Şenes Erzik
23- Haluk Gergin
24- Mehmet Alp Tiryakioğlu
25- Ersoy Yılmaz Diniz
26- Veli Ergin İmre
27- Erdem Merakoğlu Göksel
28- Hüseyin Derin Yarsuvat
29- Mustafa Ruşen Selçuk
30- İsmet Cahit Kocaömer
31- Meral Canlı
32- Canan Sezenler Ülker
33- Naciye Nalan Kosvalı
34- Atilla Ergun
35- Ali Duran Karakaya
36- Ertuğrul Bursa
37- Ahmet Melih Aközden
38- Meral Gürtekin
39- Prof.Dr.Nevin Ergun
40- Tanju Korel
41- Hamit Nurtan Eraslan |
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Verwaltungsratmitglieder
Artikel 26 - Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind unten aufgeführt.
1. Acun Ilıcalı
2. Ahmet Ağaoğlu
3. Ahmet Gülçelik
4. Ahmet Hüsnü Güreli
5. Ahmet Kibar
6. Ahmet Melih Aközden
7. Ahmet Toktan
8. Ahmet Yavuz Kocaömer
9. Ali Bahadır
10. Ali Duran Karakaya
11. Ali Kibar
12. Âli Kiremitçioğlu
13. Ali Özbudak
14. Asaf Avcı
15. Aslı Çini
16. Atıf Barbaros Talı
17. Atilla Ergun
18. Ayhan Bermek
19. Ayşe Münire Ardalı Dr.
20. Ayşe Yeşim Gülçelik
21. Aziz Köklü
22. Bahri Büyükhanlı
23. Bekir Beşen
24. Bekir Yunus Uçar
25. Berrin Altınöz
26. Beyza Ağaoğlu
27. Bilgin Gökberk
28. Birgül Kılıç
29. Burçak Küçükçalı
30. Buyral Mavuş
31. Cengiz Altaylı
32. Cenk Odabaşı
33. Cihat Tokgöz
34. Cumhur Akay
35. Cüneyt Sel
36. Çetin Aktürk
37. Çevik Bir Em. Org.
38. Demirhan Şerefhan
39. Diethard (Hasan) Busowietz
40. Doğan Arıkan
41. Doğan Özdemir
42. Ebru Kılıç Çerezci
43. Engin Kanyar
44. Ersoy Yılmaz Diniz
45. Ertuğrul Bursa
46. Eyyüp Osman Hacıbekiroğlu
47. Faruk Erdoğan
48. Fatih Altaylı
49. Fikret Ercan
50. Fikret Gökçe
51. Fuat Çimen
52. Gerald Metroz
53. Gülten Deniz
54. Gürbüz Refioğlu
55. H. Ayhan Ergin
56. H. Engin Muratoğlu
57. H. Erdal Denizaslanı
58. Hakan Çelik
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59. Haluk Gergin
60. Hamit Nurtan Eraslan
61. Handan Yargan
62. Hasan Gocay
63. Hayati Babaoğlu
64. Hıfzı Özcan Prof. Dr. 65. Hülya Çilingiroğlu
66. Hüseyin Akın Yılmaz
67. Hüseyin Aksu
68. Hüseyin Derin Yarsuvat
69. İbrahim Gümüşdal
70. İbrahim Özçimen
71. İlhan Kılıç Em. Org.
72. İsmet Cahit Kocaömer
73. Kaya Çilingiroğlu
74. Kaya Şimşek
75. Kerem Ertan
76. Kerim Altınok
77. Lütfi Aygüler
78. Mehmet Alp Tiryakioğlu
79. Mehmet Atalay
80. Mehmet Emin Cankurtaran
81. Mehmet Emin Tınaz Prof. Dr.
82. Mehmet Hasip Erol
83. Mehmet İbrahimiye
84. Meral Canlı
85. Metin Şentürk
86. Murat Şahin
87. Murat Terzihan
88. Mustafa Kemal Sayıl
89. Mustafa Ruşen Selçuk
90. Mümtaz Karakaya
91. Nevin Ergun Prof. Dr.
92. Osman Zeki Aytaç
93. Pervin Köse
94. Rıza Engin Akış
95. Saadettin Saran
96. Selçuk Alagöz
97. Selim Altınok
98. Serdar Devge Dt.
99. Serkan Çakkalkurt
100. Sezai Bağbaşı
101. Sibel Fatma Çarmıklı
102. Sinan Kalpakçıoğlu
103. Süha Aktaş
104. Süheyla Çebi Karahan
105. Şansan Büyüka
106. Şeci Mehmet Sürel
107. Şefik Öztek
108. Şenes Erzik
109. Taner Tula Dr.
110. Tevfik Sarpkaya
111. Tuna Durmaz
112. Uğur Batur
113. Ümit Deniz Kurt Av.
114. V. Faruk Ebubekir
115. Veli Ergin İmre
116. Yunus Akgül
117. Zahide Canan Kocaömer |
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